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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN REISEN UND AUFENTHALTE

Dekret Nr. 94-490 vom 15. Juni 1994 gemäß Abschnitt 31 des Gesetzes Nr. 92-645 vom 13. Juli 1992 zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Organisation und dem Verkauf von Reisen oder Unterkünften_cc781905-5cde-3194-bb3b- 136schlecht5cf58d_

 

Art.95. - Vorbehaltlich der Ausnahmen in Artikel 14 Absatz (a und b) des Gesetzes vom 13. Juli 1992 führt jedes Angebot und jeder Verkauf von Reise- und Urlaubsdienstleistungen zur Lieferung geeigneter Dokumente, die den in diesem Titel definierten Regeln entsprechen. Beim Verkauf von Flugtickets oder Tickets für Linienflüge ohne damit verbundene Dienstleistungen liefert der Verkäufer dem Käufer ein oder mehrere Tickets für die gesamte Reise, die vom Beförderer oder unter Verantwortung ausgestellt wurden. Bei Beförderung auf Anfrage sind Name und Anschrift des Beförderers anzugeben, für den die Fahrkarten ausgestellt werden. Die getrennte Abrechnung verschiedener Bestandteile eines Pakets entbindet den Verkäufer nicht von Verpflichtungen, die ihm dieser Titel auferlegt. 

Art.96. - Vor Vertragsabschluss und auf der Grundlage eines schriftlichen Dokuments, das seinen Namen, seine Adresse und die Angabe seiner behördlichen Betriebserlaubnis enthält, muss der Verkäufer dem Verbraucher Preisinformationen, Daten und andere Elemente zur Verfügung stellen, die die während des Vertrags erbrachten Dienstleistungen darstellen Reise oder Urlaub wie: 

1. Bestimmungsort, Mittel, Merkmale und Kategorien des verwendeten Transportmittels;

2. Die Unterkunft, ihre Lage, ihr Komfortniveau und ihre Hauptmerkmale, ihre Zulassung und touristische Einstufung entsprechend den Vorschriften oder Gepflogenheiten des Gastlandes;

3. die bereitgestellten Mahlzeiten;

4. die Beschreibung der Reiseroute im Falle einer Tour;

5. die bei der Veranstaltung zu erledigenden behördlichen und gesundheitspolizeilichen Formalitäten,

einschließlich Grenzübertritt und deren Abschlusszeiten;

6. Besichtigungen, Ausflüge und andere Dienstleistungen, die im Paket enthalten oder gegen Aufpreis erhältlich sind;

7. die Mindestgröße oder Höchstzahl der Gruppe für die Reise oder den Aufenthalt und, wenn die Reise oder der Aufenthalt einer Mindestteilnehmerzahl unterliegt, das Datum der Benachrichtigung des Verbrauchers im Falle einer Stornierung der Reise oder des Aufenthalts; dieses Datum kann nicht auf weniger als einundzwanzig Tage vor dem Abflug festgelegt werden;

8. Betrag oder Prozentsatz des Preises, der bei Vertragsunterzeichnung als Anzahlung zu leisten ist, und Restbetrag des Zahlungsplans;

9. Die im Vertrag vorgesehenen Bedingungen für die Preisanpassung in Anwendung von Artikel 100 dieses Dekrets;

10. Die Bedingungen der Vertragsauflösung;

11. Stornierung gemäß den nachstehenden Artikeln 101, 102 und 103;

12. Angaben zu den gedeckten Risiken und Deckungssummen aus dem Versicherungsvertrag über die Folgen der Berufshaftpflichtversicherung von Reise- und Haftpflichtverbänden, gemeinnützigen Organisationen und örtlichen Tourismusorganisationen;

13. Die Informationen zum optionalen Abschluss eines Versicherungsvertrags, der die Folgen bestimmter Stornierungsfälle abdeckt, oder eines Assistance-Vertrags, der bestimmte spezifische Risiken abdeckt, einschließlich Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

Art.97. - Vorabinformationen, die dem Verbraucher gegeben werden, sind für den Verkäufer bindend, es sei denn, der Verkäufer hat sich darin ausdrücklich das Recht vorbehalten, bestimmte Elemente zu ändern. Der Verkäufer muss in diesem Fall klar angeben, in welchem Umfang diese Änderungen auftreten können und welche Elemente. In jedem Fall müssen die Änderungen der Vorinformationen dem Verbraucher vor Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt werden.

 

Art.98. - Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer muss in zweifacher Ausfertigung verfasst werden, von denen einer dem Käufer zugestellt wird, und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Es muss folgende Klauseln enthalten:

1. Name und Anschrift des Verkäufers, seines Bürgen und Versicherers sowie Name und Anschrift des Veranstalters;

2. das Reiseziel oder die Reiseziele der Reise und bei geteiltem Urlaub die verschiedenen Zeiträume und ihre Daten;

3. die verwendeten Transportmittel, -merkmale und -kategorien, die Daten, Uhrzeiten und Orte der Abfahrt und der Rückkehr; 4. Die Unterkunft, ihre Lage, ihr Komfortniveau und ihre Hauptmerkmale, ihre touristische Einstufung nach den Vorschriften oder Gepflogenheiten des Gastlandes;

5. Die Anzahl der bereitgestellten Mahlzeiten;

6. Reiseroute im Falle einer Tour;

7. Die Besichtigungen, Ausflüge oder sonstigen Leistungen, die im Gesamtpreis der Reise oder des Urlaubs enthalten sind;

8. Der Gesamtpreis der in Rechnung gestellten Dienstleistungen und der Hinweis auf eine mögliche Änderung dieser Rechnungsstellung gemäß den Bestimmungen des nachstehenden Artikels 100;

9. Die Angabe, falls erforderlich, von Gebühren oder Steuern im Zusammenhang mit bestimmten Dienstleistungen wie Landesteuern, Ein- oder Ausschiffung in Häfen und Flughäfen, Touristensteuern, wenn sie nicht im Preis oder in den erbrachten Dienstleistungen enthalten sind;

10. Zeitpunkt und Zahlungsbedingungen; in jedem Fall darf die letzte Zahlung des Käufers nicht weniger als 30 Prozent betragen. 100 des Reise- bzw. Aufenthaltspreises und sind bei Aushändigung der Reise- bzw. Aufenthaltsbefähigungsunterlagen zu leisten;

11. Die vom Käufer gewünschten und vom Verkäufer akzeptierten Sonderbedingungen;

12. Die Art und Weise, in der der Käufer eine Beschwerde wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Vertragserfüllung an den Verkäufer richten kann, wobei diese Beschwerde   sein muss

so schnell wie möglich per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer geschickt und gegebenenfalls dem Reiseveranstalter und dem betreffenden Leistungserbringer schriftlich mitgeteilt;

13. Die Frist für die Unterrichtung des Käufers im Falle einer Stornierung der Reise oder des Aufenthalts durch den Verkäufer, wenn die Reise oder der Aufenthalt einer Mindestteilnehmerzahl unterliegt, 7o gemäß Artikel 96 oben; 

14. Vertragliche Stornobedingungen;

15. Die in den nachstehenden Artikeln 101, 102 und 103 vorgesehenen Stornierungsbedingungen;

16. Angaben zu den gedeckten Risiken und zur Deckungssumme des Versicherungsvertrags zur Deckung der Folgen der Berufshaftpflicht des Verkäufers;

17. Angaben zum Versicherungsvertrag, der die Folgen bestimmter Stornierungsfälle des Käufers abdeckt (Police-Nummer und Name des Versicherers) und Angaben zum Assistance-Vertrag, der bestimmte spezifische Risiken abdeckt, einschließlich Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit; in diesem Fall muss der Verkäufer dem Käufer ein Dokument zur Verfügung stellen, in dem zumindest die abgedeckten Risiken und die ausgeschlossenen Risiken aufgeführt sind;

18. Die Frist für die Benachrichtigung des Verkäufers im Falle der Vertragsübertragung durch den Käufer;

19. Die Verpflichtung, dem Käufer mindestens zehn Tage vor der geplanten Abreise die folgenden Informationen schriftlich zur Verfügung zu stellen:

* Name, Adresse und Telefonnummer des örtlichen Vertreters des Verkäufers oder, falls dies nicht möglich ist, die Namen, Adressen und Telefonnummern lokaler Organisationen, die dem Verbraucher bei Schwierigkeiten helfen können, oder andernfalls die Telefonnummer, um dringend einen Kontakt herzustellen beim Verkäufer;

* bei Reisen und Aufenthalten Minderjähriger im Ausland eine Telefonnummer und Adresse, die eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Kind oder dem Wohnort der Person ermöglicht.

Art.99. - Der Käufer kann seinen Vertrag auf einen Erwerber übertragen, der die gleichen Bedingungen für die Reise oder den Aufenthalt erfüllt wie er, solange der Vertrag unwirksam ist. Sofern für den Übertragenden nicht günstiger vereinbart, muss er den Verkäufer spätestens sieben Tage vor der Reise per Einschreiben mit Rückschein über seine Entscheidung informieren. Wenn es sich um eine Kreuzfahrt handelt, verlängert sich diese Frist auf fünfzehn Tage.

Diese Übertragung unterliegt in keinem Fall der vorherigen Genehmigung des Verkäufers.

Art.100. - Beinhaltet der Vertrag eine ausdrückliche Möglichkeit der Preisanpassung innerhalb der in Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Juli 1992 festgelegten Grenzen, muss er die genaue Berechnungsweise angeben, sowohl Preisschwankungen nach oben als auch nach unten, insbesondere die Transportmenge Kosten und damit verbundene Steuern, die Währung oder Währungen, die den Reise- oder Urlaubspreis beeinflussen können, der Aktienkurs, für den die Abweichung gilt, der Kurs der Währung oder Währungen, die als Referenz bei der Festlegung des im Vertrag angegebenen Preises verwendet werden.

Art.101. - Wenn der Verkäufer vor der Abreise des Käufers gezwungen ist, eine Änderung an einem der wesentlichen Vertragselemente vorzunehmen, wie z. B. eine erhebliche Preiserhöhung, kann der Käufer unbeschadet Schadensersatz verlangen und danach vom Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein informiert worden:

- Entweder den Vertrag kündigen und ohne Vertragsstrafe die sofortige Rückerstattung aller gezahlten Beträge verlangen

- entweder die vom Verkäufer vorgeschlagene Änderung oder Ersatzreise annehmen; Anschließend wird von den Parteien ein Zusatz zum Vertrag unterzeichnet, in dem die vorgenommenen Änderungen aufgeführt sind. eventuelle Preisnachlässe werden von allen noch fälligen Beträgen des Käufers abgezogen, und wenn die bereits geleistete Zahlung des Käufers den Preis der geänderten Leistung übersteigt, muss die Überzahlung vor dem Abreisedatum zurückgezahlt werden.

Art.102. - In dem in Artikel 21 des Gesetzes vom 13. Juli 1992 vorgesehenen Fall, wenn der Verkäufer vor der Abreise des Käufers die Reise oder den Aufenthalt storniert, muss er den Käufer per Einschreiben mit Rückschein informieren; Der Käufer erhält vom Verkäufer unbeschadet des Anspruchs auf Schadensersatz die unverzügliche Erstattung der gezahlten Beträge ohne Vertragsstrafe; Der Käufer erhält in diesem Fall eine Entschädigung, die mindestens der Strafe entspricht, die er getragen hätte, wenn die Stornierung zu diesem Zeitpunkt von ihm vorgenommen worden wäre.

Die Bestimmungen dieses Artikels verhindern in keiner Weise den Abschluss einer gütlichen Vereinbarung über die Annahme einer vom Verkäufer vorgeschlagenen Ersatzreise oder eines Ersatzaufenthalts durch den Käufer. 

Art.103. - Wenn der Verkäufer nach Abreise des Käufers nicht in der Lage ist, einen wesentlichen Teil der vertragsgemäßen Leistungen zu erbringen, der einen erheblichen Prozentsatz des vom Käufer gezahlten Preises ausmacht, muss der Verkäufer unverzüglich die folgenden Maßnahmen ergreifen, unbeschadet der Regressansprüche Entschädigung für erlittenen Schaden: 

- entweder Dienstleistungen als Ersatz für die erbrachten Leistungen gegen Aufpreis anbieten und, wenn die vom Käufer angenommenen Dienstleistungen von minderer Qualität sind, der Verkäufer bei seiner Rückgabe die Preisdifferenz erstatten muss;

- oder, wenn er keine Ersatzleistung anbieten kann oder diese vom Käufer aus triftigen Gründen verweigert wird, dem Käufer kostenlos Tickets zur Verfügung stellt, um seine Rückkehr zu Bedingungen zu gewährleisten, die als gleichwertig mit dem Abfahrtsort angesehen werden können oder an einen anderen von beiden Parteien akzeptierten Ort.

Kunst. 105, Stornierungsbedingungen: Die fälligen Beträge – mit Ausnahme der nicht erstattungsfähigen Anzahlung – und ohne Dienstleistungen, die von einem Drittunternehmen mit besonderen Stornierungsbedingungen (z. B. Fluggesellschaften oder Hotels) erbracht werden, sind nachstehend aufgeführt:

mehr als 180 Tage vor Reiseantritt: 10 % der Aktenkosten pro Person; Nicht erstattungsfähige Versicherungen; Bootskosten für Kreuzfahrten nicht erstattungsfähig.

zwischen 179 days und 90 days vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises;

zwischen 89 Tagen und 60 days vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises;

zwischen 59 days und 31 days vor Abfahrt: 75 % des Reisepreises;

zwischen 30 days und 15 days vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises;

weniger als 15 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises (Aktengebühren in diesem Betrag enthalten);

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BESONDERE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR REISEN UND AUFENTHALTE

Auszüge aus dem Dekret Nr. 94/490 vom 15. Juni 1994 in Anwendung von Artikel 31 des Gesetzes Nr. 92645 vom 13. Juli 1992 zur Festlegung der Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeiten in der Organisation und dem Verkauf von Reisen oder Aufenthalten

 

Anmeldung

Mit der Anmeldung zu einer unserer Reisen erklären Sie sich mit unseren allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen einverstanden. Ihr Anmeldeantrag muss mit dem Anmeldeformular zusammen mit der im Reisedatenblatt angegebenen Anzahlung gestellt werden. Erst nach Eingang Ihrer Zahlung wird Ihre Reservierung im Rahmen der verfügbaren Plätze bestätigt. Wir senden Ihnen dann eine vertragswirksame Buchungsbestätigung zu (siehe § Storno).

Der Restbetrag muss 60 Tage (90 Tage für Heliskiing- und „Sea and Mountain“-Reisen: siehe Sonderbedingungen) vor dem Abreisedatum ohne Mahnung von uns bezahlt werden. Wenn der Restbetrag der Reise das gewünschte Datum nicht erreicht hat, wird davon ausgegangen, dass Sie Ihre Reservierung storniert haben. Bei Anmeldung innerhalb eines Monats vor Abreise der volle Betrag der Zahlung, die bei der Anmeldung verlangt wird.

Preis

Alle Preise für unsere Reisen verstehen sich pro Person, basierend auf zwei Personen, die sich ein Zimmer oder eine Kabine teilen. Die Informationsblätter für jede Reise geben an, was enthalten ist und was nicht. Generell sind Getränke und persönliche Ausrüstung nie im Preis inbegriffen. Die Preise und Informationen werden im Sommer festgelegt. Gemäß den in Artikel 19 des Gesetzes Nr. 92-645 vom 13. Juli 1992 und Artikel 100 des Dekrets vom 15. Juni 1994 festgelegten Grenzen können die Preise ohne Vorankündigung geändert werden, um Wechselkurs- und Preisschwankungen Rechnung zu tragen Erhöhungen durch unsere Leistungsträger spätestens 30 Tage vor dem geplanten Abreisedatum, und diese Änderung stellt keine Stornierungsbedingung dar. 

 

Stornierung oder Änderung eines Teilnehmers

Jeder Teilnehmer kann seine Reise jederzeit stornieren. Diese Stornierung muss schriftlich (Brief oder E-Mail) mit Rückschein erfolgen. Es wird am Tag seines Eingangs berücksichtigt. Die Kaution wird niemals zurückerstattet. Ihr Rücktritt innerhalb von 60 Tagen (90 für Heliskiing- und „Sea and Mountain“-Reisen) führt zur Einbehaltung von 100 % des Reisepreises, es sei denn, Sie finden einen Ersatz. Ein eventuell ausgestelltes Flugticket ist fällig, ebenso die Höhe der Versicherungsprämie. Nichterscheinen bei der Versammlung am Tag der Abreise aus irgendeinem Grund führt zu keiner Rückerstattung.

Eine vom Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer unterbrochene oder verkürzte Reise führt zu keiner Rückerstattung. Jede Anfrage zur Änderung des Grundprogramms (Änderung der Daten, Unterkunft, Anfrage nach Sonderleistungen nicht inbegriffen) erfordert eine zusätzliche Gebühr. Innerhalb von 60 Tagen gilt eine Änderung als Stornierung und kann zur Anwendung der Stornierungsbedingungen führen.

 

Verantwortung

Sie sind verpflichtet, während der Reise jederzeit die polizeilichen und gesundheitspolizeilichen Vorschriften und Formalitäten einzuhalten. Die Informationen werden nur zu Informationszwecken bereitgestellt und können nicht unsere Verantwortung übernehmen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften, die Unmöglichkeit, am Tag der Abreise ordnungsgemäße Dokumente vorzulegen, jede Verzögerung (auch aufgrund einer Vorabreise per Luft-, Schienen- oder Landweg, für die wir kein Lieferant sind), impliziert Ihre alleinige Verantwortung und die anfallende Kosten bleiben in Ihrer Verantwortung. Jeder Teilnehmer ist sich bewusst, dass Risiken aufgrund der Besonderheiten unserer Aufenthalte in den Bergen, der ausgeübten Aktivitäten, der Transportmittel, mit denen sie erreicht werden, und der Entfernung zu den medizinischen Zentren bestehen, und übernimmt sie in seinem Namen und für ihre Berechtigten in voller Kenntnis der Sachlage. Der Teilnehmer hat sich in jedem Fall an die Ratschläge und Anweisungen der betreuenden Fachperson zu halten und trägt die alleinige Verantwortung für die Folgen einer fahrlässigen Eigeninitiative. Die Direktion bleibt während des Aufenthalts der alleinige Richter über die Notwendigkeit, das Programm insbesondere in Abhängigkeit von den Wetter- und Bergbedingungen, der Form der Teilnehmer und ihren technischen Fähigkeiten zu ändern. Ein Teilnehmer, dessen Verhalten oder Niveau als zu gering erachtet wird und die Sicherheit der Gruppe oder das Wohlergehen der Teilnehmer gefährden würde, kann jederzeit ausgeschlossen werden. Eine Entschädigung wäre nicht fällig.

Versicherung

Für die Teilnahme an unseren Reisen ist eine Krankenversicherung - Bergrettung - Rücktransport - Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre persönlichen Versicherungs- und Assistance-Verträge zu überprüfen, die insbesondere die folgenden Garantien enthalten müssen:

- das genaue Ziel Ihrer Reise;

- gelten für die sportliche Erholung und decken die Ausübung des Skifahrens in all seinen Formen ab;

- für eine ausreichende Deckung der Notfallkosten sorgen.

Wenn Sie es nicht über uns abonnieren, werden wir Sie bitten, uns die Garantien und Kontaktdaten für Ihre eigene Versicherung mitzuteilen. Wenn Ihr Persönlicher Assistenzvertrag keine ausreichenden Garantien enthält, bleiben die gesamten anfallenden Kosten in Ihrer Verantwortung.

 

Stornierung oder Änderung des Programms

Für den reibungslosen Ablauf unserer Programme sind eine Mindestteilnehmerzahl (wie im Reisemerkblatt angegeben) sowie einige Auflagen vor Ort notwendig. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, werden wir versuchen, eine Alternative zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, behalten wir uns das Recht vor, das Programm mindestens 21 Tage vor Abreise zu stornieren. Bis zur letzten Minute kann eine Stornierung unter auferlegten Umständen und außerhalb unserer Kontrolle erfolgen. In diesen Stornierungsfällen werden die Anmelder ohne weitere Entschädigung vollständig erstattet. Wir sind nicht verantwortlich und haftbar für Entschädigungen im Falle einer Änderung des Datums, Zeitplans oder der Reiseroute, insbesondere wenn diese Änderungen auf unvorhergesehene Ereignisse oder zwingende Umstände zurückzuführen sind, die die Sicherheit der Reisenden betreffen.

 

Gepäck

Während des Flugtransfers liegt Ihr Gepäck in der Verantwortung der Fluggesellschaft. Alle Streitigkeiten während dieser Übertragungen müssen direkt zwischen dem Kunden und dem Spediteur behandelt werden. Für den Rest der Reise bleibt Ihr Gepäck in Ihrer eigenen Verantwortung.

Persönliche Ausrüstung und Qualifikation

Es ist zwingend erforderlich, qualitativ hochwertige und in gutem Zustand befindliche Ausrüstung zu verwenden, da Reparaturen oder Ersatz in den manchmal abgelegenen Regionen, in denen unsere Aufenthalte stattfinden, problematisch sind. Auch abseits der Pisten müssen Sie sich sicher und effizient bewegen können, auch bei wechselnden Schneeverhältnissen. Es ist Sache des Teilnehmers einzuschätzen, ob er über das für Ihre Reise erforderliche Skiniveau verfügt.

Rechtsstreit

Reklamationen im Zusammenhang mit der Reise müssen uns innerhalb von 20 Tagen nach dem Rückreisedatum per Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.

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PowderWeGo® ist eine Marke von Herrn Boris Malesset.

Boris MalessetsSieDie Handelsregisternummer lautet: 487 751 646

PowderWeGo® bezieht sich unter anderem auf TopSki, um Reisen zu fördern.

TopSki (Les Andes-Av. Olympique, BP 35, 73151 Val d'Isère - +33651665853 - info@topski.fr) ist ein französischer Verband, Gesetz von 1901. 

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